Arbeitskreis Senioren 
WIR - Gemeinsam für Wunstorf

 

"Und der Himmel hängt voller Geigen" 
Gala am 13.02.2020 um 15:00 Uhr im Stadttheater Wunstor
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Eine Opern-, Operetten- und Musicalgala mit dem Ensemble Operamobile
Von Musical bis Oper, von Paul Lincke bis Johann Strauß,
von Frau Luna bis La Traviata,
dazu Heiteres und Ergötzliches von W. Busch bis E.Roth 

Der AK Senioren veranstaltet in Zusammenarbeit mit Operamobile Hannover diese schöne Gala. Unterstützt wird die Veranstaltung von der Stadt Wunstorf. Beginn ist um 15:00 Uhr im Stadttheater Wunstorf, Südstr 8. Der Einlass erfolgt ab 14:00 Uhr. 

Abstellplätze für Rollatoren und Rollstühle sind nur bedingt vorhanden.





Eintrittskarten kosten 18,00 €. Es besteht freie Platzwahl

Sie können die Karten ab Montag 9.12.2019 wie folgt erwerben:
Stadt Wunstorf, Rathaus, Südstr 1, Zimmer D 325

Mo.-Fr. 09:00-12:00 Uhr/ Di.+Do. auch 14:00-16:00 Uhr

Seniorenbegegnungsstätte Maxstr 43
Di. 14:00-16:00 Uhr und Fr. 10:00-12:00 Uhr

Für gehbehinderte Personen wird nach vorheriger Vereinbarung eine Shuttle Fahrdienst angeboten.

Weitere Informationen erteilt Herr Albrecht von der Stadt Wunstorf unter 05031/ 101456

 

BAGSO informiert: Pflegende Angehörige absichern - Verbände fordern bessere Vereinbarkeit von Pflege und Beruf

 Berufstätig sein und Angehörige pflegen muss sich in Zukunft besser vereinbaren lassen: Teilzeitregelungen, Lohnersatzleistungen und Rückkehrgarantie wie beim Elterngeld müssen auch pflegende Familienmitglieder absichern. Diese und weitere Empfehlungen des Beirats der Bundesregierung für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf müssen nun schnell umgesetzt werden.

Das fordern die im Beirat vertretenen Verbände BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen, wir.pflegen, Sozialverband Deutschland (SoVD), Deutsche Alzheimer Gesellschaft und dbb Beamtenbund und Tarifunion.

Die Empfehlungen sehen vor, dass pflegende Angehörige – so wie Eltern – ein Anspruch auf Lohnersatzleistung zusteht, wenn sie ihre Arbeitszeit reduzieren oder vorübergehend unterbrechen. Dieser Anspruch soll ab Pflegegrad 2 gelten und sich auf einen Zeitraum von bis zu 36 Monaten erstrecken. Ebenso wie berufstätige Eltern benötigen pflegende Angehörige einen Anspruch auf zehn arbeitsfreie Tage pro Jahr, um sich kurzfristig notwendigen Pflegeaufgaben widmen zu können.


„Jetzt muss die Bundesregierung handeln“, sagt der BAGSO-Vorsitzende Franz Müntefering. „Die allermeisten Pflegebedürftigen werden von Familienangehörigen gepflegt. Viele von ihnen sind berufstätig. Sie dürfen nicht gezwungen werden, ihren Beruf aufzugeben, um zu pflegen. Die Gesellschaft darf pflegende Angehörige nicht alleinlassen.“


Der Beirat der Bundesregierung für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf wurde durch das Bundesfamilienministerium eingesetzt. Er hat im Juni seinen ersten Bericht mit Handlungsempfehlungen zur Verbesserung der Situation von pflegenden Angehörigen vorgelegt.